Mindestlöhne für Pflegekräfte aus Osteuropa – Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011

Ab Mai 2011 können Arbeitnehmer aus Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Ungarn ohne die bisherigen Einschränkungen in Deutschland zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Arbeitnehmer arbeiten.

Für den Pflegebereich bedeutet das: Pflegekräfte, die von ihrem in den genannten osteuropäischen EU-Staaten ansässigen Arbeitgeber – nach Deutschland entsendet werden, arbeiten im Rahmen der geltendenen Mindestarbeitsbedingungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). Demnach haben sie auch Anspruch auf einen Mindeststundenlohn von 8,75 Euro (West) oder 7,75 (Ost), der voraussichtlich schon ab Juli 2010 in Deutschland gilt.

Welche Auswirkungen wird dies wohl auf den Markt der „24-Stunden-Seniorenbetreuung durch osteuropäische Helferinnen“ haben? Sagen Sie uns Ihre Meinung!

9 Meinungen von Lesern zu diesem Artikel


  1. Meinung es können noch wenige Senioren zu Hause eine gute Pflegege bekommen weil es unbezahlbar wird. Aber wenn die Ausbildungen auch gleichzeitig Annerkant werden dann ist das positiv es gibt jetzt schon bei ex. Pflegekräften Notstand.
    Hoffentlich werden dann Qualifizierte und Deutschprachahige Pflegekräfte Arbeiten und nicht nur möchtegerene Hilfskräfte ohne Sprachkenntnis und ahnung von Pflege „Hauptsache ist Jemand bei Oma“

  2. Ab 1. August gilt nun der Mindestlohn in der Pflege. Das ist gut so! Gerade osteuropäische Frauen arbeiten oft zu einem Hungerlohn oder werden zu Scheinselbständigen gemacht um gängige Gesetze zu umgehen. Hoffentlich kommt mit dem Mindestlohn etwas Licht ins Dunkel. Aber wie ich diese Mafia einschätze, werden diese wieder Schlupflöcher finden um den Mindestlohn zu umgehen. So z.B. ihre Sklaven als Haushaltshilfen deklarieren obwohl diese Grundpflege machen. Wer sich solchen Vermittlern oder Agenturen anvertraut, muss immer damit rechnen dass er erpresst wird und die Pflegekraft mehr Geld verlangt.

  3. Ich finde ebenfalls, dass der Mindestlohn gerechtfertigt ist. Qualifiziertes Personal soll entsprechend entlohnt werden. Pflegekräfte sind die Pfeiler der alternden Gesellschaft.

    Der Mindestlohn betrifft die osteuropäischen Pflegehilfen jedoch nicht. Begründung: Ersten, weil es sich dabei um Haushaltshilfen handelt, die bei der Grundpflege unterstützen. Zweitens, weil die osteuropäischen Abschlüße in Deutschland nicht anerkannt werden.

  4. Ab 1. August gibt es einen Mindestlohn der auch für polnische Haushalts-/Pflegehilfen gelten soll. Da verstehe ich die ganze Aufregung oder Polemik, hauptsächlich von Verdi , die auch nur bei pressetauglichen Themen auftritt, nicht. Die polnischen Firmen werden verteufelt, die Agenturen in Deutschland werden verteufelt, weil sie damit Geld verdienen, aber dass die warmherzigen Perlen aus Polen die einzige Alternativen sind, zu Hause in Würde den Lebensabend zu genießen, davon redet keiner. “Die Polinnen sind in deutschen Kellern“, ein Wahnsinn! Ich bin seit Jahren in der Pflege tätig und habe noch keine Pflegehilfe im Keller gefunden. Vielmehr sitzen diese gemütlich bei Oma und Opa beim Kaffe, erzählen sich Geschichten und müssen nicht in einem tristem Heim bei Ballspielen im Stuhlkreis teilnehmen. Die tatsächliche Situation ist doch, dass sehr viele Agenturen absolut korrekt arbeiten, die Pflege der ambulante Pflegedienst übernimmt und die vielzitierte Polin aus dem Keller einfacht etwas aufpasst, dass Oma und Opa keinen Blödsinn machen. Weiter sind die polnische Firma als auch die jeweils tätige Haushaltshilfe und nicht zu letzt die Familie heilfoh in der Agentur einen Ansprechpartner zu haben, sollte kurzfristig etwas zu klären sein. Die Verordnung über den Mindestlohn sagt aus , dass dieser bezahlt werden muss, wenn überwiegend Grundpflegeleistung erbracht wird, wohlgemerkt “überwiegend“. Wenn man sich das SGB ansieht und dann die Minutensätze für die jeweiligen Pflegeleistungen der Pflegekassen als Maßstab nimmt, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass überwiegend Pflegeleistungen gar nicht erbracht werden können.Aber Pflege – Mindestlohn hin oder her, da werden wir doch auf die ersten höchstrichterlichen Urteile warten müssen.
    Zum Schluss. Man müsste mal eine intelligenten Kopf, am Besten von Verdi einmal berechnen lassen, ob die “ausgebeuteten“ Polinnen bei 1800.- bis 1900.- Euro Brutto nicht doch schon den Mindestlohn verdienen.

  5. Bei den Pfleagenturen handelt es sich doch zum größten Teil um Abzocker. Rechtlich haben die als Vermittler nichts zu befürchten. Wohlklingende Namen wie Linara oder Seniocare wolle vertrauend wirken. Nun ja, mittlerweile beschäftigt sich der Bundestag mit diesen Agenturen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708193.pdf

  6. Ich finde, dass man den lokalen Agenturen mit dem lokalen Arbeitern mehr Beachtung schenken sollte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Studi-SeniorCare

  7. Qualifiziertes Personal!? ALLE polnischen Haushaltshilfen die ich kenne haben in keinster Weise eine Ausbildung im Pflegebereich.

    Aber mir sind mehrere Fälle bekannt bei der die Frau dement war und vor dem Mann gestorben ist und die Haushaltshilfen dann mit mafiösen Strukturen (Anwälte, Dolmetscher usw., die zu ihnen gehören und mithelfen) die Männer ausgenommen haben.

    Wären es qualifitzierte Arbeitskräfte, die seriös arbeiten würde, spräche ja rein gar nichts dagegen…

  8. Auf jeden Fall sollte man bei der Wahl einer guten Pflegekraft aus dem Ausland vorsichtig sein. Es gibt auch seriöse Vermittlungsfirmen , die Pflegekräfte aus Spanien vermitteln.

  9. […] eindringlich behandelt er die Thematik rund um die Pflegekräfte aus Osteuropa und Deutschlands größten Pflegedienst, die Familie – beides in den jetzt bestehenden Formen […]