Pflegereform: Beirat tritt heute zusammen
Der Pflegebeirat der Bundesregierung trifft sich heute, dem 1. März, in Berlin und nimmt die Arbeit an einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf.
Unter dem Vorsitz von Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, und Klaus-Dieter Voß, ehemaliger GKV-Spitzenvorstand, soll die Expertenkommission vor allem ausarbeiten, wie Demenzkranke bei den Leistungen der Pflegekasse künftig besser gestellt werden.
Bereits 2009 hatte ein Gremium, eingesetzt von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Empfehlungen zur Umsetzung für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgelegt. Dieser wurde von der damaligen Regierung aber nicht mehr umgesetzt.
Wann nun erste Ergebnisse vorgelegt werden, ist noch unklar. Man habe keine zeitlichen Vorgaben gesetzt, um den Experten nicht vorzugreifen, sagte Albrecht, Pressesprecher des Bundesgesundheitsministeriums, auf der Regierungspressekonferenz Anfang Februar.
gechrieben in: Pflege aktuell am März 1st, 2012
am 1 März 2012 schreibt:
Eine Lösung…
…Warum sollte man nicht seinen Angehörigen zuhause pflegen dürfen, wenn gerade er es verlangt, und nicht ins Heim oder WGs möchte? Dazu bedarf es aber einiger kompletter Einsichten der Politiker. Gleiche Bedingungen und Grundrechte bei der Pflege. ( Grundgesetz – Konventionen )
Pflegende Angehörige sollten nicht in das Hartz IV – Raster gehören, da sie mit dieser schweren Arbeit eine sehr große gesellschaftliche Rolle spielen. Die finanziellen Entlastungen für die Pflegekassen sind nicht zu unterschätzen. Jedem pflegenden Angehörigen stehen alle Rechte und Freiheiten zu, welche durch Hartz IV und den Bezug von ALG II nicht gegeben sind und die Handlungsfähigkeiten der pflegenden Angehörigen sehr stark eingrenzen. Eine entsprechende Anerkennung durch die >Angleichung des Pflegegeldes an die PflegesachleistungDurchsetzung aller Rechte für pflegende AngehörigeEin Pflegentgeld in Höhe der PflegesachleistungPflegekräftemangelproblem< bedeutend. Im Ausland macht man es uns schon vor. (Bsp.: Niederlande; Schweden,…Österreich haben wesentlich bessere Bedingungen in der Pflege)
Jeder kann die Einsparung mit einer normalen Mathematischen Rechnung nachvollziehen.
Für eine Person (Stufe III) im Heim ca.: = 3200 € Pflegesachleistung einschließlich Zuzahlung.
Für eine Person (Stufe III) zu Haus ca.: = 1500 € Pflegegeld für Pflegende Angehörige (…mit allen sozialen Abgaben inbegriffen, statt ein viel geringeres Pflegegeld allein).
Das wäre pro einer gepflegten Person eine Einsparung von ca.: 1700 €, gegenüber eines Heimplatzes. Dies muss man nur einmal auf die Millionen Pflegebedürftigen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, umrechnen. Die eingesparte Summe, welche dabei herauskommt, bedarf keines Kommentares mehr.
Außerdem wäre es ein humaneres Leben mit mehr Anerkennung für die Leistungen der pflegenden Angehörigen, welche bislang noch mit Hartz-IV und Weniger leben müssen
am 29 März 2012 schreibt:
Das ist auch schon lange meine Rechnung.
Nein ich bin ein Fall, wir müssen aufstocken mit Hartz 4 und ich soll zusehen endlich arbeiten zu gehen, nur wer stellt mich ein?
Hatte gerade gestern ein Vorstellungsgespräch, ging so ca 3 minuten, bis sie sagte, nein das geht doch gar nicht.
Habe ein Kind, 13 Jahre 100% behindert und PS II, weiß nicht wann ich das alles auf die Reihe bringen soll. Bin schon total am Ende und das Amt sagt, du bekommst Leistung, also kannst auch arbeiten gehen.
Warum wird es nicht anerkannt, wenn man zu Hause pflegt?